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Ehrenordnung des
Aikido-Verbandes Niedersachsen e.V. (SO-AVNI)
Mit Bezug auf
§ 16 der Satzung des AVNI wird folgende Ehrenordnung erlassen:
1.
In Anerkennung besonderer Verdienste können verdienstvolle Förderer des Aikido
geehrt werden.
2.
Voraussetzung ist eine langfristige und außergewöhnliche Unterstützung der
Aufgaben des AVN.
3.
Einzelpersonen können zu Ehrenvorsitzenden oder Ehrenvorstandsmitgliedern des
AVN gewählt werden, wenn es sich um Persönlichkeiten handelt, die sich in
besonderem Maße und langjährig um das Aikido in Niedersachsen verdient gemacht
haben.
4.
Dem Vorstand gehören Ehrenvorsitzende mit Sitz und Stimme und Ehrenvorstandsmitglieder
mit Sitz an. Sie dürfen im Vorstand des AVN kein anderes Amt innehaben.
5.
Für jede Ehrung wird eine Urkunde ausgestellt.
6.
Der Vorstand kann über ein zusätzliches angemessenes Geschenk beraten.
7.
Anträge auf Ehrungen können vom Vorstand und den Mitgliedern des AVN gestellt
werden.
8.
Für die Verleihung von Ehrungen ist der Vorstand des AVN zuständig. Er
entscheidet über Ehrungen mit einfacher Mehrheit.
9.
Alle Ehrungen können wegen eines Vergehens mit einfacher Mehrheit des
Vorstandes widerrufen werden.
Diese Ordnung
wurde am 20.11.1993 vom Vorstand des AVN kommissarisch in Kraft gesetzt.
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