Spesenordnung
des Aikido-Verbandes Niedersachsen e.V. (SO-AVNI)
1.
Grundlage
Grundlage für die Spesenordnung des
Aikido-Verbandes Niedersachsen e.V. ist die Spesenordnung des Deutschen
Aikido-Bundes e.V. in der jeweils rechtsgültigen Fassung. Die darin getroffenen
Regelungen sind sinngemäß vom Deutschen Aikido-Bund e.V. auf den Aikido-Verband
Niedersachsen e.V. zu übertragen.
2.
Ergänzungen
2.1.
Bundestrainern wird bei allen im Bereich des Aikido-Verbandes Niedersachsen e.V.
durchgeführten Lehrgängen eine Lehrgebühr wie bei Bundeslehrgängen erstattet.
3.
Inkrafttreten
3.1.
Die Neufassung der Spesenordnung ist vom Vorstand am 18.10.2003 beschlossen. Sie
wurde von der Mitgliederversammlung am 15.11.2003 bestätigt. Sie ersetzt die
durch den Vorstand am 15.03.2003 kommissarisch in Kraft gesetzte Spesenordnung mit Gültigkeit vom
02.11.2002.
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