11.10.2009
Ein besonderer Lehrgang
Aikidokas aus ganz Niedersachsen zu Besuch in Benefeld
Zum Tag der deutschen Einheit war die Aikidogruppe des SG Benefeld-Cordingen Ausrichter eines außergewöhlichen Landeslehrgangs. 28 Aikidokas aus ganz Niedersachsen, unter anderem sogar aus Goslar und Osnabrück, trafen sich in der Sporthalle Benefeld um unter Anleitung des Lehrgangsleiters Lothar Ölke (5. Dan Kyushin Iaido Ken-Jutsu) einen Einblick in die Welt des Iaido und Ken-Jutsu zu bekommen.
Der japanische Begriff Iaido bezeichnet die Kunst des Schwertziehens, welches unter dem Motto steht: Ziehe dein Schwert als Zweiter aber treffe dein Ziel als Erster. Als Ken-Jutsu versteht man die Kunst des Schwertkampfes.
Als Übungswaffe diente ein Holzschwert welches beim Aikido und Ken-Jutsu unter dem Begriff Bokken benutzt wird. Geübtere Aikidokas verwendeten aber auch schon das Iaido, eine Ausführung der Katana mit stumpfer Klinge. Zum Lehrgangsprogram gehörten Partnerübungen genauso wie Übungen des Einzelnen gegen einen imaginären Gegner, auch als Kata bekannt. Besonderen Wert wurde auf die körperliche Entspanntheit gelegt, welche Grundvoraussetzung für eine gute Schwertführung ist. Für Teilnehmer die wenig Erfahrung im Umgang mit dem Schwert hatten eine echte Herausforderung. In einer Atmosphäre höchster Konzentration verging die Zeit so schnell das viele überrascht waren das der Lehrgang nach zweieinhalb Stunden bereits zum Ende gefunden hatte. Abschließend brachte Spartenleiterin Edna Köster die Meinung der Teilnehmer zum ausdruck dass der Lehrgang, obwohl körperlich nicht so anstregend wie sonst, für alle eine tolle Erfahrung gewesen ist. Nachdem an den Lehrgangsleiter Lothar Ölke als Dank für diesen besonderen Nachmittag ein kleines Present überreicht wurde, ließen die Teilnehmer bei einen kleinen Imbiss und gemeinsamen Erfahrungsaustausch den Tag ausklingen.
07.09.2008
Ein Bericht vom Landeslehrgang in Hannover mit Rolf Patermann am 06./07.09.2008
Der mühsame Fluss der Bewegung
Manchmal ist die Welt ziemlich klein: 1982 hat Rolf Patermann seinen ersten Lehrgang als Schüler beim AVH-Gründer Meister Klaus Liermann mitgemacht. Fast 30 Jahre später trifft er Klaus wieder - und gibt in Hannover seinen eigenen Lehrgang. Wir waren gespannt: Patermann stammt nicht nur aus einem anderen Verband, er ist Träger des 3. dan Aikikai und hat unter anderem bei Meister Asai gelernt, sondern hat auch ein spannendes Buch über Aikido, Meditation und Naturerfahrung geschrieben - eine Art Road Movie in Buchform über zwei Monate Rucksackreise quer durch Japan 1986.
“Kondition, Kraft Schnelligkeit und Selbstverteidigung, das sind für mich nur sekundäre Aspekte”, sagt Patermann. “Mich interessiert, was man aus den Bewegungen lernen kann. Über mich, selbst, den Anderen und auch über unser Verhältnis zur Natur”. Das klingt alles sehr weich und entspannt - und so fängt auch der Lehrgang an: Wir fangen an mit Dehn- und Koordinationsübungen, Ushiro Ukemi aus der Rückenlage - “möglichst langsam ohne Kraft, jede Stelle spüren, die die Matte berührt”, sagt Patermann. Dass man bei aller Entspannung auch ganz schön ins Schwitzen kommen kann, sollten die 40 Teilnehmer (am Sonntag waren es dann noch 25) in den folgenden zwei Stunden nachhaltig lernen
“Möglichst wenig Kraft einsetzen”, betont der Mann mit der sanfter Stimme immer wieder. Wir führen den Partner mit der Hand über dem Kopf kreisförmit um uns herum. “Ich weiß, dass das nicht die prüfungsmäßigen Formen sind, aber ich möchte, dass ihr ein Gefühl für den Fluss der Bewegung bekommt”. Weiter geht es ganz ähnlich mit Shio Nage und Irimi Nage - das Gerenne bringt einen ganz schön außer Atem.
Am Sonntag dann gibt es bei Vorübungen zum Kote Mawashi leider einen Unfall: Ein Aikidoka aus Goslar bleibt im Laufen am Hakama eines anderen Übenden hängen und stürzt auf die Schulter. Das Schlüsselbein ist nicht - wie zunächst befürchtet - angebrochen, aber die Bänder sind verletzt.Trotz dieses Zwischenfalls vermittelt Patermann auch am zweiten Tag Ruhe und Harmonie, und die Erkenntniss, dass Entspannung und Gleichgewicht einem keineswegs in den Schoß fallen, wenn man einfach nur nichts tut. “Das waren zwar jetzt nur Sachen wie Ude osae und Shiho Nage”, fasst einer der Teilnehmer zusammen, “aber technisch war das doch ganz schön anspruchsvoll”.
Wolfgang Stieler
08.03.2008
Erfolgreiche Dan-Prüfungen
Bei der Dan-Prüfung am 8. März 2008 in Hamburg-Schnelsen haben alle Teilnehmer aus dem Bereich des AVNI ihre Prüfungen bestanden. Nach zwei Stunden schweißtreibender Arbeit konnte die Prüfungskommission, bestehend aus Eckart Claaßen, Uli Schümann und Berthold Krause, die neuen Dan-Träger beglückwünschen: Dierk Köster (2. Dan), Nicole Wienke (2. Dan) und Norbert Knoll (3. Dan) (auf dem Foto von links nach rechts). Wir gratulieren ganz herzlich!
17.11.2007
17. Mitgliederversammlung des AVNI
Am 17.11.2007 fand in Hannover die 17. ordentliche Mitgliederversammlung des AVNI statt. Ausgeschieden aus dem Vorsand sind Patick David (Jugendwart) und Tana Küchemann (Technische Leiterin). Für ihre mehrjährige Arbeit im Vorstand sei auch an dieser Stelle gedankt. Als neuer Technischer Leiter wurde Damian Magiera und als neuer Jugendwart wurde Ian Scott-Mance gewählt. Diesen wünschen wir für ihre zukünftige Tätigkeit viel Spaß und Erfolg!
Markus Traupe, Vorstand
27.07.2007
30 Jahre AikidoClub Northeim (ACN)
102 Teilnehmer aus ganz Deutschland trafen sich in Northeim zu einem zwei Tage-Jubiläumslehrgang anlässlich des 30-jährigen Bestehen des ACN. Die Eröffnungsrede erfolgte durch die 1. Vorsitzende Bärbel Mudra, die einen Auszug aus der 30-jährigen Vereinsgeschichte wieder gab. Seitens der Stadt Northeim begrüßte der 1. stellv. Bürgermeister Günter Hartmann die Teilnehmer in Northeim und gratulierte dem Verein zu seinem Jubiläum. Markus Traupe, als 1.Vors. des Aikido-Verband Niedersachen, begrüßte ebenfalls die Teilnehmer und übermittelte die besten Glückwünsche des Landsverbandes zum Jubiläum. Gleichzeitig wünschte er dem ACN weiterhin viel Erfolg.
Als Lehrer konnte man gleich zwei hochrangige Meister - Edmund Kern 8. Dan, Regionaltrainer der IMFA-Germany - und - Alfred Heymann 7. Dan, Bundestrainer des Deutschen Aikido-Bundes - gewinnen. Diese Konstellation, Lehrer aus zwei Aikidoverbänden, für einen Lehrgang zu gewinnen, ist nicht üblich und war daher ein absolutes Highlight. Auf sehr hohem Niveau und mit großer Effektivität kamen dabei Techniken mit den Bokken (Holzschwert), Jo (langen Stock ) sowie Schlag- und Fassangriffe zum Einsatz. Die Teilnehmer dankten es den Lehrern mit hoher Konzentration und engagiertem Treiben.
Außer Aikido wird beim ANC noch Tai Chi und hichi buku goshin jutsu angeboten.
Weitere Infos: B. Mudra Tel: 05554/1804 oder www.aikido-northeim.de
Karsten Wellpott (ACN)
06.05.2007
Landeslehrgang mit Hubert Luhmann, 5. Dan45 Teilnehmer trafen sich am 1. Maiwochenende auf Einladung des Aikido-Verein Hannover (AVH) zum Landeslehrgang mit Meister Hubert Luhmann, 5. Dan. Als Mitglied der Technischen Kommission des DAB steht Luhmann für höchste Qualität – und als Polizeibeamter und SEK-Ausbilder gleichzeitig für viel Praxisnähe. Beides stellte er an den beiden Trainingstagen nahezu ununterbrochen unter Beweis. »Sein« Aikido zeichnet sich durch einen hohen Dynamikaspekt und große Effektivität aus, und seine Technikdemonstrationen ließen nicht nur die anwesenden Kyu-Grade erahnen, wie wirksam Aikido sein kann – wenn auch »der Weg« dahin für so manchen noch ein seeeeeehr weiter ist … Dabei war es gleich, ob es sich um Angriffe mit Tanto, Bokken oder Jo handelte, oder ob der jeweilige Uke »mit leeren Händen« daherkam. Denn so breit gefächert war das Programm, das Hubert mitgebracht hatte. Die Teilnehmer dankten es mit konzentrierter Aufmerksamkeit und engagiertem Tun. Und freuen sich schon – trotz oder gerade wegen der vielen Eimer voll vergossenen Schweißes – auf einen nächsten Lehrgang mit Hubert Luhmann. Irgendwann.
Werner Musterer
24.03.2007
7. Dan für Alfred Heymann
Alfred Heymann wurde der 7.Dan Aikido verliehen. Herzlichen Glückwunsch!
29.01.2007
Was hat ein Handtuch mit AIKIDO zu tun?
...Oder ein ganz "alltäglicher" Bundesjugendlehrgang mit Leo Beck in Silberborn vom 26.01.2007 bius 28.01.2007
Der LSB lädt zum Ball des Sports 2007 ein.
Konferenz der Landessportbünde im DOSB
Hamburg / 17. November 2006
Entschließung zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen
Landessportbünde begrüßen Staatsvertragsentwurf zum Glücksspielwesen
Die Konferenz der Landessportbünde im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) begrüßt den Entwurf des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen vom 25.10.2006, der im Dezember zur Beschlussfassung durch die Ministerpräsidentenkonferenz ansteht.
1.) Die Landessportbünde teilen auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes die Einschätzung der Länder, dass der Erhalt und die Weiterentwicklung des staatlichen Glücksspielmonopols ein geeignetes Mittel ist, die Glücksspielsucht einzudämmen, den Glücksspielmarkt zu kanalisieren und zu begrenzen, den Schutz von Jugendlichen und Spielern zu gewährleisten und die mit dem Glücksspiel verbundene Begleitkriminalität zu bekämpfen.
2.) Durch den Staatsvertrag wird das staatliche Monopol für das Glücksspiel für weitere vier Jahre fortgeführt und damit die bewährte Finanzierungsgrundlage für die Sportförderung durch die Länder für diesen Zeitraum gesichert. Die Landessportbünde begrüßen den im Staatsvertrag verankerten Verwendungszweck eines erheblichen Anteils der Einnahmen aus Glücksspielen zur Förderung öffentlicher oder steuerbegünstigter Zwecke. Die Landessportbünde bitten zu prüfen, ob hierbei eine Zweckbestimmung der Erträge für den gemeinnützigen Sport explizit ausgesprochen werden kann.
3.) Die Landessportbünde sehen die Notwendigkeit - nach Abschluss des Staatsvertrages - die nächsten vier Jahre mit allen Beteiligten in der Politik, in der Wirtschaft und des Sports zu nutzen, um die in der politischen Diskussion der letzten Monate vorgebrachten Alternativen zum staatlichen Glücksspielmonopol emotionsfrei zu durchdenken. Entscheidend wird hierbei aus der Sicht der Landessportbünde sein, die Finanzierung der gemeinwohlorientierten Arbeit des Sports in mindestens dem bisherigen Umfang auch in Zukunft zu gewährleisten.
Bei der Erörterung von Alternativen zum Glücksspielmonopol wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ebenso zu beachten sein wie die Rechtsprechung des EuGH.
Auch der Ausgang angekündigter und eingeleiteter Vertragsverletzungsverfahren von
Seiten der Europäischen Kommission wird in diese Evaluierung mit einzubeziehen sein.
Jede Form der Liberalisierung – als Alternative zum staatlichen Glücksspielmonopol - muss dabei europarechtliche Vorgaben beachten. Dazu gehören ein europaweites Ausschreibungsverfahren sowie ein diskriminierungsfreies Vergabeverfahren. Das heißt, jede Beschränkung der Teilnehmerzahl für einen liberalisierten Glücksspielmarkt in Deutschland bedarf einer sehr differenzierter Begründung. Die Vorstellung der Liberalisierungsbefürworter, man könne im EU-Ausland konzessionierte Glücksspielveranstalter von Deutschland fern halten, zumindest aber durch eine Niederlassungspflicht in Deutschland zu Steuer- oder Konzessionsabgaben verpflichten, geht fehl.
Schließlich wird abzuwägen sein, ob die von den Liberalisierungsbefürwortern unter diesen Voraussetzungen versprochenen Zuwächse bei der Finanzierung des Sports noch realistisch sind, wenn zugleich, was gerechtfertigt ist, auch die Erzielung von Gewinnen für die liberalisierten Glücksspielveranstalter bei der Berechnung Beachtung finden muss.
4.) Auch innerhalb des Sports wird das Moratorium für das Staatsmonopol in den nächsten vier Jahren Gelegenheit geben, über eine angemessene Verteilung der Konzessionserträge – etwa der Oddset-Mittel – vor allem zugunsten des Fußballs zu beraten. Die Landessportbünde haben hierzu Vorschläge gemacht. Eine Reaktion des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und der Deutschen Fußball-Liga (DFL) hierzu steht bisher aus. Die Landessportbünde sind zuversichtlich, dass innerhalb des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zu diesem Thema nach der abschließenden Entscheidung der Ministerpräsidenten ein Konsens gefunden werden kann.
5.) Die Landessportbünde unterstützen die Position des DOSB, dass im Staatsvertrag Ausnahmeregelungen zur Werbung explizit für solche Glücksspiele bzw. Lotterien zugelassen werden, deren Erträge sozialen und gemeinnützigen Zwecken zufließen. Dies gilt insbesondere für die Lotterie „GlücksSpirale“, deren Erträge neben dem Breitensport auch dem Denkmalschutz und der freien Wohlfahrtspflege zugute kommen.
Hamburg, 17. November 2006
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